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   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2003 - L 5 VI 4/00   

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https://dejure.org/2003,20612
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2003 - L 5 VI 4/00 (https://dejure.org/2003,20612)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.02.2003 - L 5 VI 4/00 (https://dejure.org/2003,20612)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. Februar 2003 - L 5 VI 4/00 (https://dejure.org/2003,20612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 44 Abs. 1 S. 1 SGB X; § 60 Abs. 1 IfSG; § 61 Abs. 2 Nr. 11 IfSG
    Anerkennung eines Impfschadens und Zahlung einer Versorgung im Zugunstenwege; Durchführung einer staatlich vorgeschriebenen Pockenschutzimpfung; Auftreten einer spastischen Tetraplegie in der Folgezeit; Voraussetzungen eines Impfschadens; Nachweis der Kausalität zwischen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Impfschadens und Zahlung einer Versorgung im Zugunstenwege; Durchführung einer staatlich vorgeschriebenen Pockenschutzimpfung; Auftreten einer spastischen Tetraplegie in der Folgezeit; Voraussetzungen eines Impfschadens; Nachweis der Kausalität zwischen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 19.01.1888 - VI 4/88

    1. Steht, wenn vor dem Beginne der mündlichen Verhandlung des Beklagten zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2003 - L 5 VI 4/00
    Ein Antrag nach § 44 SGB X, der darauf gestützt war, bei der Klägerin sei die Pockenschutzimpfung aus gesundheitlichen Gründen absolut kontraindiziert gewesen, blieb erfolglos (Bescheid vom 24. Juni 1986/Widerspruchsbescheid vom 20. Februar 1987/Urteil des Sozialgerichts - SG - Stade vom 6. Oktober 1988/Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen - LSG Nds -, 9 VI 4/88 vom 6. August 1990).

    Neben den Gerichtsakten beider Rechtszüge haben die die Klägerin betreffenden Beschädigtenakten des VA Hannover (Antragsliste 28/79) sowie die Akten des SG Stade (S 1 Vs 45/87 = L 9 VI 4/88 LSG Nds) vorgelegen und sind Gegenstand der Entscheidung gewesen.

    Insoweit kann zur Vermeidung überflüssiger Wiederholungen auf das rechtskräftige Urteil des LSG Nds vom 6. August 1990 (9 VI 4/88) Bezug genommen werden.

  • BSG, 27.08.1998 - B 9 VJ 2/97 R

    Impfschadensrecht - Impfschaden - Gesundheitsschaden - Kausalität - Beweislast -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2003 - L 5 VI 4/00
    Im Impfschadensrecht gelten für die Feststellung von Ursachenzusammenhängen grundsätzlich die gleichen Maßstäbe wie in Fällen des Bundesversorgungsgesetzes (BVG), denn die Aufklärungsschwierigkeiten im Impfschadensrecht entsprechen insoweit typischerweise denen des BVG (BSG SozR 3850 § 52 Nr. 1; BSG vom 27. August 1998 - B 9 VJ 2/97 R).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2003 - L 5 VI 4/00
    Wahrscheinlichkeit in diesem Sinn bedeutet, dass mehr für als gegen diesen Zusammenhang spricht (BSGE 60, 58; BSGE vom 27. August 1998 - B 9 VI 2/97 R USK 98120 = Versorgungsverwaltung 1999, 14).
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